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Neue Pauschbeträge für Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Kosten für Verpflegung und Unterkunft erstatten. Bis zu welchem Betrag die Erstattung steuerfrei ist, hängt vom Reiseland ab. Seit dem 1. Januar 2012 gelten in einigen Ländern neue Pauschbeträge. Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht veröffentlicht.

Das Bundesfinanzministerium hat eine Tabelle veröffentlicht, aus der die neuen Pauschbeträge hervorgehen (IV C 5 - S 2353/08/10006 :002). Nicht in allen Ländern wurde der Betrag erhöht, die Änderungen sind daher in der Tabelle gefettet.

Hier die Übersicht über die neuen Pauschbeträge (PDF-Datei)

Bei Reisen vom Inland ins Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage gilt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland.
Findet man das Reiseland nicht in der Liste des Bundesfinanzministeriums, dann gilt der Pauschbetrag für Luxemburg.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gelten nur dann, wenn der Arbeitgeber die Hotelkosten erstattet. Für den Werbungskostenabzug muss der Arbeitnehmer immer die tatsächlichen Übernachtungskosten angeben; das gilt auch für den Betriebsausgabenabzug.

Quelle: www.handwerksblatt.de
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