
Was kann 2011 in den Reißwolf?
Das Aufräumen kann beginnen und da auch immer mehr Unterlagen auf digitalen Medien gespeichert bzw. archiviert werden können, verkleinert sich in den nächsten Jahren der Speicher oder Keller. Mit dem Jahresbeginn 2011 können folgende Unterlagen in den Reißwolf:
Andreas Ihle (Steuerberater)www.handwerksblatt.de
« zurück zur Übersicht- bis einschließlich 2000 geführten Bücher, Jahresabschlüsse einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Inventare einschließlich Inventarunterlagen, wenn diese vor dem 1. Januar 2001 erstellt worden sind.
- Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechungen, soweit diese vor dem 1. Januar 2001 erstellt und entstanden sind. Umsatzsteuerlich gilt eine besondere Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für Rechungen und deren Doppel versendeter Rechnungen. Mögliche Verstöße werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft.
- Lohnkonten und Belege, die nicht zur Buchführung gehören, die vor dem 1. Januar 2005 entstanden sind, können ebenfalls den Weg zum Aktenvernichter nehmen.
- In den großen Müllcontainer können weiterhin andere Geschäftspapiere und dazugehörige Kopien, die bis einschließlich 2004 angefallen sind und die vor dem 1. Januar 2005 erstellt worden sind.
Andreas Ihle (Steuerberater)www.handwerksblatt.de


